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Ihr Ratgeber für digitale Vignetten auf Österreichs Autobahnen

Richtlinien und rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie alle wichtigen Richtlinien, Ausnahmen, Strafen und Verfahren rund um die digitale Vignette in Österreich.

Rechtliche Grundlagen

Die Vignettenpflicht in Österreich ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, welche Fahrzeuge auf welchen Straßen eine Maut entrichten müssen, welche Ausnahmen gelten und welche Strafen bei Verstößen verhängt werden können.

Die ASFINAG ist als staatliches Unternehmen für die Erhebung der Maut und die Verwaltung des Mautnetzes zuständig. Die Preise für die Vignette werden jährlich durch eine Verordnung des Bundesministers für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie festgelegt.

"Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die ASFINAG oder einen Rechtsexperten."

Ausnahmen von der Vignettenpflicht

Folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht ausgenommen (§ 11 BStMG):

* Diese Liste ist nicht abschließend. Für eine vollständige und rechtlich verbindliche Auflistung der Ausnahmen verweisen wir auf das BStMG und die ASFINAG-Website.

Strafen und Ersatzmaut

Das Fahren ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Strecken ist eine Verwaltungsübertretung gemäß § 20 BStMG. Die Konsequenzen:

Maßnahme Betrag/Details Frist
Ersatzmaut (freiwillig)Ca. 120 € (Pkw)4 Wochen nach Aufforderung
Verwaltungsstrafe (bei Nichtbezahlung)Bis zu 300 €Gemäß Bescheid
Anzeige bei BehördeStrafverfahren
Ausländische FahrzeugeSofortige Einhebung möglichAn der Kontrollstelle

* Alle Beträge sind Richtwerte. Maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Beschwerden und Anträge

Wenn Sie eine Strafe erhalten haben, die Sie für ungerechtfertigt halten, oder wenn Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Unterlagen sammeln: Transaktionsnummer, Kaufbestätigung, Zahlungsnachweis, Fahrzeugschein.
  2. ASFINAG kontaktieren: Wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an den ASFINAG-Kundendienst.
  3. Sachverhalt schildern: Beschreiben Sie den Sachverhalt klar und vollständig. Geben Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls an.
  4. Belege beifügen: Fügen Sie alle relevanten Belege als Kopien bei.
  5. Frist beachten: Einsprüche gegen Verwaltungsstrafen müssen innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist eingebracht werden.
  6. Behörde einschalten: Falls die ASFINAG Ihrem Antrag nicht stattgibt, können Sie die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde einschalten.
  7. Rechtsberatung: Bei komplexen Fällen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt oder den ÖAMTC/ARBÖ zu konsultieren.
Wichtig: VignetteInfo AT ist kein offizielles ASFINAG-Portal und kann keine Beschwerden oder Anträge entgegennehmen. Wenden Sie sich direkt an die ASFINAG oder die zuständige Behörde.

Rückerstattung

Eine Rückerstattung der digitalen Vignette ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich:

Datenschutz

VignetteInfo AT nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir erheben nur die Daten, die für den Betrieb dieser Website notwendig sind. Wir verwenden keine externen Tracking-Tools und geben keine Daten an Dritte weiter.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.